Einige Länder verlangen, dass Absenderkennungen vor dem Versand bei einer Behörde oder beim Netzbetreiber registriert werden. Das betrifft meist alphanumerische Kennungen, je nach Land aber auch Rufnummern. Diese Pre-Registration erledigen Sie im Dashboard unter Einstellungen -> Compliance.
Aktuell steht dort Österreich zur Verfügung. Weitere Länder kommen hinzu, sobald die jeweiligen Register einen entsprechenden Prozess anbieten.
Auf einen Blick
- Österreich verlangt ab dem 1. Oktober 2026 die Registrierung jeder alphanumerischen Absenderkennung im öffentlichen RTR-Verzeichnis.
- Nicht registrierte Kennungen werden von den österreichischen Netzbetreibern blockiert oder als "Unknown" zugestellt.
- Die Registrierung läuft über Einstellungen -> Compliance. Fallen Gebühren an, werden sie dort angezeigt.
- Die Inhaberdaten inklusive Kontakt-E-Mail werden im öffentlichen Verzeichnis veröffentlicht.
- Jeder Eintrag muss aktiv eingereicht werden - Anlegen allein genügt nicht.
Warum Österreich
Die österreichische Regulierungsbehörde RTR führt ein öffentliches Verzeichnis aller alphanumerischen Absenderkennungen. Ab dem 1. Oktober 2026 stellen die österreichischen Netzbetreiber Nachrichten nur noch dann mit der gewünschten Kennung zu, wenn diese im Verzeichnis eingetragen ist. Andernfalls wird die Nachricht blockiert oder der Absender durch "Unknown" ersetzt.
In Österreich betrifft die Pflicht alphanumerische Absender; rein numerische Kennungen können dort nicht registriert werden. In anderen Ländern kann auch eine Rufnummer als Absender registrierungspflichtig sein.
Wer darf registrieren
Die Seite sehen alle Rollen, anlegen und einreichen dürfen nur Owner und Admin des Accounts.
Voraussetzung ist sonst nichts: Sie müssen die Kennung vorher nicht unter Einstellungen -> Absenderkennungen angelegt haben. Beide Bereiche sind unabhängig voneinander.
Vorbefüllte Einträge
Möglicherweise finden Sie unter Compliance bereits Einträge vor, die Sie nicht selbst angelegt haben. Das sind Absenderkennungen, die wir in Ihrem bisherigen Versand nach Österreich beobachtet haben. Prüfen und vervollständigen Sie diese Einträge - die Inhaberdaten kennen wir nicht, die müssen Sie ergänzen.
Absenderkennung registrieren
- Öffnen Sie Einstellungen -> Compliance und klicken Sie auf Absenderkennung registrieren.
- Wählen Sie im ersten Schritt das Zielland. Ist nur ein Land verfügbar, ist es bereits vorausgewählt.
- Füllen Sie im zweiten Schritt das Formular aus und speichern Sie.
- Reichen Sie den Eintrag anschließend über Einreichen ein.
Schritt 4 ist entscheidend: Ein gespeicherter, aber nicht eingereichter Eintrag wird nicht registriert.
Diese Angaben werden abgefragt
Für Österreich sind alle Felder Pflicht:
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| Absenderkennung | Die Kennung, die Ihre Empfänger als Absender sehen |
| Inhaber (Firma/Organisation) | Firma oder Organisation, die hinter der Kennung steht |
| Straße und Hausnummer | Anschrift des Inhabers |
| PLZ | Postleitzahl des Inhabers |
| Ort | Ort des Inhabers |
| Ländercode | Land des Inhabers als ISO-Code mit zwei Buchstaben, zum Beispiel DE |
| Kontakt-E-Mail des Inhabers | Wird im öffentlichen Verzeichnis veröffentlicht |
| Registrierungsgrund | Warum Ihnen die Kennung zusteht (siehe unten) |
Inhaber ist die Firma oder Organisation, die Ihre Empfänger als Absender sehen - nicht zwingend der Inhaber Ihres seven-Accounts. Versenden Sie im Auftrag eines Kunden, tragen Sie dessen Daten ein.
Registrierungsgrund
Zur Auswahl stehen vier Gründe:
- Kennung entspricht dem Firmen- oder Organisationsnamen
- Kennung ist eine eingetragene Marke
- Kennung entspricht der Internetdomain der Firma
- Kennung wird von der Firma oder Marke bereits verwendet
Wählen Sie den Grund, der auf Ihre Kennung zutrifft.
Regeln für die Absenderkennung
Für Österreich gelten folgende Vorgaben:
- 3 bis 11 Zeichen
- Erlaubt sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen sowie
+,-,_und& - Kein führendes oder abschließendes Leerzeichen, kein führendes
+ - Nicht rein numerisch - möchten Sie eine Rufnummer als Absender nutzen, tragen Sie diese stattdessen unter Absenderkennungen ein
- Groß- und Kleinschreibung zählt:
AcmeundACMEsind zwei verschiedene Kennungen und brauchen zwei Registrierungen
Die Kennung muss den Inhaber erkennbar machen. Generische Begriffe wie "Info", "SMS" oder "Service" werden vom Verzeichnis abgelehnt.
Jede Kombination aus Land und Absenderkennung darf nur einmal existieren. Legen Sie eine bereits vorhandene Kennung erneut an, meldet das Dashboard einen Konflikt.
Veröffentlichung der Daten
Achtung
Mit dem Einreichen stimmen Sie zu, dass die Inhaberdaten - einschließlich der Kontakt-E-Mail - an das Register des Ziellandes weitergegeben und dort öffentlich einsehbar veröffentlicht werden. Verwenden Sie deshalb eine funktionale Adresse wie info@ihre-domain.de statt einer persönlichen Postfachadresse.
Status verfolgen
Jeder Eintrag hat einen Status:
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| Unvollständig | Es fehlen Pflichtangaben. Das Dashboard zeigt, welche. |
| Bereit zur Einreichung | Alle Angaben liegen vor, der Eintrag ist noch nicht eingereicht. |
| Eingereicht | Der Eintrag wurde an uns übergeben und geht mit der nächsten Registrierungsrunde an das Register. |
| Registriert | Die Kennung ist im Verzeichnis eingetragen. |
| Abgelehnt | Das Register hat die Kennung zurückgewiesen. Der Grund steht unter dem Status. |
Wir reichen die Einträge gebündelt beim Register ein und pflegen die Rückmeldungen anschließend ein.
Über Statusänderungen werden Sie nicht automatisch per E-Mail informiert. Schauen Sie nach der Einreichung gelegentlich unter Einstellungen -> Compliance nach.
Einträge ändern, löschen und zurückziehen
- Ändern können Sie einen Eintrag, solange er unvollständig, bereit zur Einreichung oder abgelehnt ist. Nach der Einreichung ist er gesperrt.
- Die Absenderkennung selbst lässt sich nicht nachträglich ändern. Löschen Sie den Eintrag und legen Sie ihn neu an.
- Nach einer Ablehnung korrigieren Sie die Angaben und reichen erneut ein. Der Ablehnungsgrund verschwindet dabei.
- Zurückziehen können Sie eine Einreichung, solange sie noch nicht registriert ist - löschen Sie dazu den Eintrag.
- Registrierte Einträge lassen sich nicht mehr löschen. Wenden Sie sich in diesem Fall an support@seven.io.
Löschen Sie einen Eintrag, wird die Kennung nicht registriert. Nachrichten mit diesem Absender in Länder mit Registrierungspflicht können dann blockiert werden.
Kosten
Ob für eine Registrierung Gebühren anfallen, hängt vom Zielland und vom Netzbetreiber ab: Einige Netze verlangen einmalige oder laufende Entgelte, andere registrieren kostenfrei. Fallen Kosten an, werden sie Ihnen im Dashboard angezeigt.
Was nach der Registrierung passiert
Der Status "Registriert" bedeutet, dass die Kennung im Verzeichnis des Ziellandes steht. In Ihrem Account ändert sich dadurch nichts: Sie versenden weiter wie gewohnt, und Sie müssen die Kennung nicht erneut irgendwo freischalten. Die Wirkung entsteht bei den Netzbetreibern des Ziellandes, die Ihre Kennung dann als registriert erkennen.
Häufige Fragen
Ich versende gar nicht nach Österreich - muss ich etwas tun? Nein. Die Registrierungspflicht gilt nur für Nachrichten an österreichische Empfänger.
Ich nutze eine Rufnummer als Absender. Muss ich registrieren? Für Österreich nicht - dort werden ausschließlich alphanumerische Kennungen registriert. Andere Länder verlangen teilweise auch für Rufnummern eine Registrierung. Fragen Sie im Zweifel bei support@seven.io nach.
Ich verwende mehrere Absenderkennungen. Dann legen Sie für jede Kennung einen eigenen Eintrag an. Die Anzahl ist nicht begrenzt.
Was passiert, wenn ich den Stichtag verpasse? Nachrichten mit nicht registrierten Kennungen werden ab dem 1. Oktober 2026 in Österreich blockiert oder mit dem Absender "Unknown" zugestellt. Sie können die Registrierung auch danach noch nachholen.
Allgemeine Hintergründe zu Registrierungspflichten in anderen Ländern finden Sie im Artikel Internationaler SMS-Versand.