Rechtliche Grundlagen für den Nachrichtenversand

Welche rechtlichen Grundlagen muss ich beim Versand von SMS, WhatsApp, RCS und Sprachnachrichten beachten?

Einwilligung als Grundregel

Werbliche Nachrichten dürfen Sie grundsätzlich nur an Empfänger senden, die vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Das gilt kanalunabhängig - für SMS genauso wie für WhatsApp, RCS und werbliche Sprachanrufe. In Deutschland ergibt sich das insbesondere aus § 7 UWG; vergleichbare Regeln gelten in den meisten anderen Ländern.

Wir empfehlen, die Einwilligung per Double-Opt-In einzuholen: Der Empfänger meldet sich zunächst aktiv an, zum Beispiel über ein Formular auf Ihrer Website (Opt-in). Erst danach senden Sie ihm eine Nachricht mit der Bitte, diese Anmeldung zu bestätigen. Bestätigt der Empfänger nicht, senden Sie ihm keine weiteren Nachrichten. Ohne vorheriges Opt-in dürfen Sie auch die Bestätigungsnachricht nicht senden - bei WhatsApp und RCS verlangen Meta bzw. Google das ausdrücklich. Dokumentieren Sie Einwilligungen so, dass Sie sie im Streitfall nachweisen können (Zeitpunkt, Formulierung, Herkunft).

Transaktionale Nachrichten

Für transaktionale Nachrichten ohne Werbung - etwa Einmalpasswörter (OTP), Terminerinnerungen oder Versandbestätigungen - ist keine Werbeeinwilligung erforderlich. Sie benötigen aber eine Rechtsgrundlage nach DSGVO, in der Regel die Vertragserfüllung. Mischen Sie keine Werbung in transaktionale Nachrichten, sonst gelten die strengeren Regeln für Werbung.

Abmeldemöglichkeit

Geben Sie Empfängern in jeder werblichen Nachricht eine einfache Abmeldemöglichkeit, zum Beispiel eine Antwort mit STOP oder einen Abmeldelink. Eingehende Abmeldungen müssen Sie umgehend umsetzen.

Kanalspezifische Besonderheiten

  • SMS: Unter engen Voraussetzungen erlaubt § 7 Abs. 3 UWG Werbung an Bestandskunden ohne ausdrückliche Einwilligung. Verlassen Sie sich darauf nur nach rechtlicher Prüfung.
  • WhatsApp: Meta verlangt für Business-Nachrichten zwingend ein Opt-in des Empfängers und die Einhaltung der Business Messaging Policy. Außerhalb des 24-Stunden-Kundenservicefensters sind nur freigegebene Message Templates zulässig.
  • RCS: Auch hier gilt Opt-in-Pflicht; Google und die Netzbetreiber prüfen Agents und ihre Anwendungsfälle bei der Freischaltung. Eine Abmeldemöglichkeit (z.B. STOP) ist verpflichtend.
  • Voice: Für Werbeanrufe gelten die strengsten Anforderungen - in Deutschland sind sie gegenüber Verbrauchern nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig.

Datenschutz

Beim Versand über seven verarbeiten Sie personenbezogene Daten. Schließen Sie dazu unseren Auftragsverarbeitungsvertrag ab und nehmen Sie den Versanddienstleister in Ihre Datenschutzerklärung auf.

Weiterführende Informationen

Weitere Details zu den rechtlichen Grundlagen und zum Double-Opt-In finden Sie in unserem Blogpost.

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

Zuletzt aktualisiert: 13. August 2026

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