Für wen ist das relevant?
§ 203 StGB schützt Geheimnisse, die Berufsgeheimnisträgern anvertraut werden. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und andere Heilberufe sowie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Berufsgeheimnisträger dürfen externe Dienstleister einbinden, müssen sie aber zur Geheimhaltung verpflichten (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB). Das betrifft auch Softwareanbieter, zum Beispiel für Praxis- oder Kanzleisoftware, die seven für den SMS-Versand ihrer Kunden nutzen: Sie geben diese Pflicht an ihre eigenen Dienstleister weiter.
Was regelt unser AVV?
Ab Version 2.3 nennt unser Standard-AVV die Verschwiegenheitspflichten ausdrücklich. § 3 "Vertraulichkeit und Mitarbeiter" regelt:
- seven setzt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet und in die einschlägigen Datenschutzbestimmungen eingewiesen sind.
- Das umfasst ausdrücklich das Fernmeldegeheimnis (§ 3 TDDDG), das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) und Berufsgeheimnisse nach § 203 StGB.
- Die Verpflichtung gilt auch nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses fort.
- Zugriff auf personenbezogene Daten gibt es nur nach dem Need-to-know-Prinzip.
Außerdem verarbeiten wir Daten ausschließlich im Rahmen des Hauptvertrags und Ihrer dokumentierten Weisungen (§ 2 AVV), und unsere Subunternehmer sind vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet (§ 5 AVV).
Eine gesonderte Verschwiegenheitserklärung oder ein Nachtrag zum AVV ist dafür nicht nötig.
AVV abschließen oder aktualisieren
- Im Dashboard unter
Einstellungen > Rechtlichesdie Box "Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)" öffnen. - Ist noch kein AVV abgeschlossen oder gilt eine ältere Version, den Standard-AVV in der aktuellen Version abschließen. Bei einer älteren Version weist das Dashboard auf die Aktualisierung hin.
- Vertrag und Bestätigung stehen danach als PDF zum Download bereit, zum Beispiel für Ihre eigene Dokumentation oder die Ihrer Kunden.
Die einzelnen Schritte mit Screenshots finden Sie im Artikel Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen.
Softwareanbieter und Subaccounts
Ein AVV am Hauptaccount gilt auch für alle Subaccounts. Wenn Sie seven als Softwareanbieter für Ihre Kunden einsetzen, schließen Sie den AVV also einmal ab und nicht für jeden Subaccount einzeln.
Was nicht möglich ist
- Eigene Vorlagen oder Verschwiegenheitserklärungen von Kunden unterzeichnen wir nicht. Maßgeblich ist der Standard-AVV.
- Eine zusätzliche Verpflichtung von Rechenzentren oder Netzbetreibern auf § 203 StGB können wir nicht zusagen, weil sie sich gegenüber diesen Anbietern nicht durchsetzen lässt.
Tipps für den Versand
- Keine Diagnosen, Befunde oder Mandatsinhalte in den Nachrichtentext schreiben. Eine Terminerinnerung braucht nur Datum, Uhrzeit und Absender.
- Vertrauliche Inhalte besser über Ihr Patienten- oder Mandantenportal bereitstellen und per SMS nur auf neue Inhalte hinweisen.
- Je nach Inhalt kann für Erinnerungen eine Einwilligung der Empfänger nötig sein. Klären Sie das mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
- Über die automatische Journal-Löschung legen Sie fest, wie lange Nachrichteninhalte in Ihrem Account gespeichert bleiben.
Weitere Informationen
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.